Prospekthaftung von Wirtschaftsprüfern

Keine Haftung des Geschäftsführers bei Zahlung von Umsatz- und Lohnsteuern sowie Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung nach Insolvenzreife
25. Januar 2013
Verstoß des Architekten gegen Bausummenbegrenzung
21. März 2013
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Prospekthaftung von Wirtschaftsprüfern

BGH, Urteil v. 21.02.2013 – III ZR 139/12

Die tatsächliche Vermutung, dass es dem Anleger für seine Anlageentscheidung auf die Richtigkeit aller wesentlichen Prospektangaben ankommt, erfasst Feststellungen in einem veröffentlichten Wirtschaftsprüfertestat grundsätzlich auch dann, wenn es sich auf einen überholten Stichtag bezieht und ein neuer bestätigter Jahresabschluss zu erwarten war. Auch ein überholter Bestätigungsvermerk begründet zumindest das Vertrauen, dass die Anlage in dem bestätigten Umfang zu dem maßgeblichen Zeitpunkt keine Mängel aufwies, die zur Verweigerung oder Einschränkung des Testats hätten führen müssen (Fortführung des Sen.Urt. v. 15.12.2005 – III ZR 424/04, NJW-RR 2006, 611= AG 2006, 197).