Rechtsgebiete

Kernkompetenz der Kanzlei ist die umfassende wirtschaftsrechtliche Beratung und Vertretung ihrer Mandanten mit den Schwerpunkten Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht und Vertragsrecht. Für Unternehmen und Verbände arbeitet die Kanzlei auch als ausgelagerte Rechtsabteilung.

Glauben Sie, ständige professionelle Rechtsberatung können sich nur Großunternehmen leisten? 

Denken Sie daran, sich bald aus Ihrem Unternehmen zurückzuziehen? Schieben Sie den Gedanken an Ihre Nachfolge am liebsten beiseite? Wissen Sie, was mit Ihrem Unternehmen im Erbfall geschieht? Wollen Sie eine Unternehmensnachfolge rechtlich und steuerlich optimieren?

Wollen Sie Ihr Personalmanagement verbessen? Die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat konstruktiver gestalten? Arbeitsgerichtsprozesse vermeiden?

Arbeitet Ihr Unternehmen in einer strafrechtlich sensiblen Branche, z. B. im Umweltbereich? Kennen Sie Ihr persönliches strafrechtliches Risiko? Ihre persönlichen Haftungsrisiken? Suchen Sie nach wirksamen Präventonsmaßnahmen?

Wünschen Sie sich für die in Ihrem Unternehmen auftauchenden Rechtsfragen eine ständig ansprechbare, kompetente Beratung?

Sprechen Sie mich an, wenn Sie eine dieser Fragen mit Ja beantwortet haben.

Eine Beratung, die Ihnen wirklich weiterhilft, ist nicht so kostspielig, wie Sie vielleicht glauben. Sie kann Ihnen jedoch viele teure Fehler ersparen. Ich biete verschiedene Vergütungssysteme an, die Ihnen jederzeit die volle Kostenkontrolle ermöglichen, sei es über eine Abrechnung auf der Basis von Zeithonoraren oder über auf Ihren konkreten Bedarf zugeschnittene Pauschalen. Sogar eine ausgelagerte Rechtsabteilung können Sie auf diese Weise realisieren.

Der Erfolg der Gründung einer neuen Existenz, des Erwerbs oder der Veräußerung eines Unternehmens oder einer Betriebserweiterung hängt sicher nicht allein von einer guten Rechtsberatung ab. Allerdings können sich juristische Fehler sehr bald unangenehm bemerkbar machen, z. B., wenn die Satzung beim Gesellschafterstreit keinen Ausweg zeigt oder dem Unternehmenskaufvertrag die entscheidenden Garantien fehlen.

Ich unterstütze Sie bei allen wichtigen, Ihr Unternehmen betreffenden Verträge, insbesondere mit Mitarbeitern, Zulieferern, Kunden und sonstigen Geschäftspartnern ebenso wie in den folgenden Bereichen:

  • Unternehmensberatung, Beratung bei der Gründung und Wahl der Rechtsform
  • Beratung und Gestaltung der Gesellschaftsverträge von GmbH, AG, OHG, KG, GbR etc.)
  • Unternehmerverträge/Unternehmensverträge
  • Beratung, Gestaltung und Verhandlung der Dienstverträge für Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte
  • Beratung bei haftungs- und anstellungsrechtlichen Fragen
  • Beratung bei der Unternehmensnachfolge (unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen, erbrechtlichen und familienrechtlichen Aspekte)
  • Beratung bei Gesellschafterwechsel, Kauf und Verkauf von Anteilen an Gesellschaften
  • Umwandlung von Gesellschaften
  • Auseinandersetzung und Liquidation von Gesellschaften
  • Legal Due Diligence
  • Compliance

Einen besonderen Schwerpunkt meiner Beratung bilden

  • Fragestellungen im Zusammenhang mit Praxisübernahmen einschließlich der Ausarbeitung von Praxisübernahmeverträgen
  • Berufs- und gesellschaftsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Gründung, Führung oder Beendigung von Kooperationen zwischen Ärzten in Berufsausübungsgemeinschaften, Apparategemeinschaften, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) etc.
  • Fragestellungen des Vertrags- und Gesellschaftsrechts der Ärzte und Zahnärzte

Umfangreiche Erfahrungen bestehen zudem bei der Privatisierung öffentlicher Unternehmen sowie mit Public Private Partnerships.

Die jeweiligen Streitfragen im Handelsrecht sind vielfältig. Sehr häufig entstehen Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Handelsvertretervertrag, insbesondere mit seiner Beendigung. Besonders häufig suchen meine Mandanten Beratung und Vertretung in Bezug auf 

  • Rechtliche Gestaltung von Vertriebssystemen, Handels- und Handelsvertreterverträgen, Vertragshändlerverträgen, Franchisesystemen
  • Wettbewerbsregelungen, Wettbewerbsverbote
  • Geltendmachung von Provisionsansprüchen
  • Ausgleichsansprüche gem. § 89b Abs. 1 HGB
  • Abfindungsansprüche
  • Rückforderung von Provisionsansprüchen
  • Auszahlung der Stornoreserve
  • UN Kaufrecht (Cisg)

Die Kanzlei berät und vertritt Unternehmen in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Besondere Erfahrungen bestehen bei der Begleitung von Umstrukturierungsmaßnahmen sowie bei arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Unternehmensverkäufen und Ausgliederungen bzw. Umwandlungen, insbesondere mit der Behandlung von Anwartschaften in Zusatzversorgungskassen (RZVK, KZVK).

Weitere Schwerpunkte sind:

  • Beratung bei der Ausgestaltung von Anstellungsverträgen für Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Geschäftsführer und Vorstände
  • Beratung, Vorbereitung und Umsetzung von Kündigungen
  • Verhandlung und Gestaltung von Aufhebungsvereinbarungen und Abfindungen unter Einbeziehung der sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Fragestellungen
  • Beratung in betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere bei Betriebsvereinbarungen

sowie für Arbeitnehmer die Beratung und Vertretung in Kündigungsschutzprozessen und/oder bei der Geltendmachung rückständiger Leistungen (Lohn, Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Dienstwagen, Ãœberstundenvergütung und Urlaub)

  • Gestaltung und Entwurf klassischer Vertragstypen (z. B. Kauf-, Dienst-, Pachtverträge) und spezieller Vertragsformen (z. B. Franchise-, Leasing-. Options- und Lizenzverträge)
  • Prüfung der Wirksamkeit von Vertragsklauseln
  • Gestaltung und Entwurf allgemeiner Geschäfts- und Lieferbedingungen
  • Beratung bei Unternehmensnachfolgen
  • Beratung bei der Errichtung von Testamenten, Erbverträgen und Vermächtnissen zum Zwecke der Erbfolgeregelung sowie Schenkungsverträgen im Vorgriff auf den Erbfall
  • Vertretung bei Erbauseinandersetzungen und Testamentsanfechtungen, der Erfüllung von Vermächtnissen, der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen bzw. deren Geltendmachung
  • Beratung bei der Errichtung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Ich vertrete meine Mandanten in Verfahren vor den Finanzämtern und Finanzgerichten sowie bundesweit in Wirtschaftsstrafsachen.

Im Bereich des strafrechtlichen Vorsorge. und Krisenmanagements für Unternehmen bin ich beratend tätig.

Sprechen Sie mich auf Vorträge bzw. In-House-Schulungen zum Thema "Unternehmen und Strafe" an.