Beginn der Zweiwochenfrist für die fristlose Kündigung des Geschäftsführer-Dienstvertrags aus wichtigem Grund

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Beginn der Zweiwochenfrist für die fristlose Kündigung des Geschäftsführer-Dienstvertrags aus wichtigem Grund

BGH, Urteil v. 09.04.2013 – II ZR 273/11

  1. Für die Kenntnis der für die Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrags maßgebenden Tatsachen, die die Zweiwochenfrist nach § 626 Abs.2 BGB in Lauf setzt, kommt es auf den Wissensstand des zur Entscheidung über die fristlose Kündigung berufenen und bereiten Gremiums der Gesellschaft an.
  2. Die Befugnis, den Anstellungsvertrag zu kündigen, kann sowohl im Gesellschaftsvertrag als auch durch die Gesellschafter auf andere Personen übertragen werden.
  3. Kenntnis liegt dann vor, wenn alles in Erfahrung gebracht worden ist, was als notwendige Grundlage für eine Entscheidung über Fortbestand oder Auflösung des Dienstverhältnisses anzusehen ist. Kennenmüssen oder grobfahrlässige Unkenntnis genügt nicht.