Handelsvertreter im Nebenberuf – Unwirksame AGB-Klauseln

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Handelsvertreter im Nebenberuf – Unwirksame AGB-Klauseln

BGH, Urteil v. 21.03.2013 – VII ZR 224/12

  1. Eine gegenüber einem Handelsvertreter im Nebenberuf verwendete Formularbestimmung, wonach eine Vertragskündigung nach einer Laufzeit von drei Jahren nur unter Einhaltung einer Frist von zwölf Monaten auf das Ende eines Kalenderjahres zulässig ist, ist wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam.
  2. Eine gegenüber einem Handelsvertreter verwendete Formularbestimmung, wo-nach der Handelsvertreter eine Vertragsstrafe unabhängig vom Verschulden verwirkt, ist unwirksam.